Erwägungsgrund 13

Tierische Nebenprodukte sind Materialien tierischen Ursprungs, die vom Menschen nicht verzehrt werden. Für derartige Produkte wie etwa Futtermittel gilt ein eigener Rechtsrahmen, der insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates1 festgelegt ist.

  1. Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1). ↩︎