Ist für die Zwecke dieser Verordnung die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, so sollte eine solche Verarbeitung im Einklang mit dem Unionsrecht über den Schutz personenbezogener Daten geschehen. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung unterliegt den Verordnungen (EU) 2016/6791 und (EU) 2018/17252 sowie der Richtlinie 2002/58/EG3 des Europäischen Parlaments und des Rates, soweit anwendbar. Wenn Verbraucher ein Produkt im Safety-Gate-Portal melden, sollten nur diejenigen personenbezogenen Daten gespeichert werden, die für die Meldung des gefährlichen Produkts erforderlich sind, und sollte die Speicherung für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Eingabe der Daten erfolgen. Hersteller und Einführer sollten das Verzeichnis der Verbraucherbeschwerden nur so lange aufbewahren, wie es für die Zwecke der vorliegenden Verordnung erforderlich ist. Wenn es sich bei Herstellern und Einführern um natürliche Personen handelt, sollten sie ihre Namen bekannt geben, um sicherzustellen, dass Verbraucher das Produkt zum Zweck der Rückverfolgbarkeit identifizieren können.
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1). ↩︎
- Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39). ↩︎
- Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37). ↩︎