Durch Unionsrecht über Lebens- und Futtermittel und damit zusammenhängende Bereiche wird ein spezielles System eingerichtet, das die Sicherheit der von ihnen erfassten Produkte gewährleistet. Für Lebens- und Futtermittel gibt es nämlich einen eigenen Rechtsrahmen, der insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates1 geschaffen wird. Darüber hinaus werden Lebens- und Futtermittel auch durch die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates2 geregelt, die einen harmonisierten Ansatz in Bezug auf amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts sowie der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz sicherstellt. Lebens- und Futtermittelprodukte sollten daher nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, mit Ausnahme von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sofern es um Risiken geht, die nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates3 oder andere speziell für Lebensmittel geltende Rechtsvorschriften, die ausschließlich chemische und biologische Lebensmittelrisiken betreffen, fallen.
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1). ↩︎
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1). ↩︎
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4). ↩︎