Erwägungsgrund 20

Die vorliegende Verordnung sollte auch für den Fernabsatz, einschließlich Online-Verkäufen, gelten. Der Online-Verkauf zeigt ein konstantes, stetiges Wachstum, wodurch neue Unternehmensmodelle, neue Herausforderungen in Bezug auf die Produktsicherheit und neue Marktakteure wie etwa Anbieter von Online-Marktplätzen entstanden sind.