Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.
Passende Erwägungsgründe
Erwägungsgrund 5, Erwägungsgrund 22, Erwägungsgrund 23, Erwägungsgrund 28, Erwägungsgrund 32
Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.
Erwägungsgrund 5, Erwägungsgrund 22, Erwägungsgrund 23, Erwägungsgrund 28, Erwägungsgrund 32