- Die Richtlinien 87/357/EWG und 2001/95/EG werden mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 aufgehoben.
- Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang der vorliegenden Verordnung zu lesen.
Passende Erwägungsgründe
Erwägungsgrund 1, Erwägungsgrund 2, Erwägungsgrund 27, Erwägungsgrund 104, Erwägungsgrund 105