- Abschnitt 1-
- Artikel 9-Pflichten der Hersteller
- Artikel 10-Pflichten der Bevollmächtigten
- Artikel 11-Pflichten der Einführer
- Artikel 12-Pflichten der Händler
- Artikel 13-Fälle, in denen die Pflichten der Hersteller für andere Personen gelten
- Artikel 14-Interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit
- Artikel 15-Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure mit den Marktüberwachungsbehörden
- Artikel 16-Für ein in der Union in Verkehr gebrachtes Produkt verantwortliche Person
- Artikel 17-Informationen für Wirtschaftsakteure
- Artikel 18-Spezielle Rückverfolgbarkeitsanforderungen für bestimmte Produkte, Produktkategorien oder Produktgruppen
- Abschnitt 2-
- Artikel 19-Pflichten der Wirtschaftsakteure im Hinblick auf den Fernabsatz
- Artikel 20-Pflichten der Wirtschaftsakteure bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Sicherheit von Produkten auftreten
- Artikel 21-Informationen in elektronischer Form